Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auch als Anbieter von Seminaren, Trainings, Coachings und Beratungsleistungen sind wir verpflichtet, Sie über unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren, um die in Ihrem und unserem Interesse wichtigen Fragen vorab zu klären. Bitte lesen Sie sich in diesem Sinne folgenden Text aufmerksam durch:

  1. Das Dienstleistungsangebot von BlueOrange umfasst Seminare, Trainings, Coachings und Beratungsleistungen. Es handelt sich hier um Leistungen gegenüber Privatpersonen sowie auch Unternehmen. BlueOrange (im folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet) erbringt seine Leistungen und Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als nicht vereinbart. Änderungen bzw. Ergänzungen, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers entgegenstehen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

  2. Der Auftragsinhalt wird im Einzelnen festgelegt. Sollten sich während der Auftragsdurchführung wesentliche und dauerhafte Abweichungen in Hinsicht auf Leistungs- und Zeitaufwand ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hierüber informieren und ggf. ein weiteres Angebot unterbreiten. Diese Benachrichtigung erfolgt unverzüglich, wobei dem Auftragnehmer freigestellt ist, bis zur Entscheidung des Auftraggebers die Durchführung des Auftrages zurückzustellen.

  3. In keinem Falle sind unsere Angebote und Dienstleistungen als psychotherapeutische Maßnahmen zu verstehen noch können sie solche ersetzen.

  4. Wir verpflichten uns zur Durchführung der Programme in Übereinstimmung mit den mit unseren Kunden vereinbarten Zielsetzungen. Der Kunde und der Berater verpflichten sich, alle Teilnehmer sowie den Seminarleiter über diese Zielsetzungen in Kenntnis zu setzen.

  5. Wir verpflichten uns, die Teilnehmer persönlich gemäß ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu schulen / zu unterrichten / zu beraten.

  6. Wir verpflichten uns, praxisorientierte, anspruchsvolle anregende und motivierende Vermittlungsmethoden einzusetzen.

  7. Wir verpflichten uns, bezüglich unserer Teilnehmer und Kunden Diskretion zu wahren.

  8. Wir verpflichten uns, unsere Kunden unter sorgfältiger Wahrung der in Punkt 4 genannten Diskretion über jegliche Umstände zu informieren, die den Erfolg der vereinbarten Maßnahme gefährden könnten.

  9. Wir verpflichten uns, die vereinbarten Schulungstermine strikt einzuhalten, außer in Fällen, die sich unserem Einfluss entziehen, wozu auch eine Erkrankung des Seminarleiters zählt.

  10. Unsere Schulungsunterlagen und andere Unterlagen oder Teile derselben dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung reproduziert und weiter verwendet werden.

  11. Die Anwesenheit am ersten Tag der Schulung ist erforderlich, um dem Schulungsprogramm der jeweiligen Gruppe folgen zu können. Im Falle der Abwesenheit am ersten Schulungstag kann sich der Teilnehmer in eine andere Gruppe ummelden.

  12. Der Teilnehmer bleibt in der Gruppe, in welcher er begonnen hat. Dies bedeutet, dass ein Wechsel zwischen den Gruppen nur nach ausdrücklicher Absprache mit BlueOrange gestattet ist. Dies gilt auch für das Nachholen versäumter Tage in einer anderen Gruppe.

  13. Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle vom Auftraggeber an den Auftragnehmer unterbreiteten Informationen als streng vertraulich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu betrauen. In diesem Falle ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm vorliegenden und für die Ausführung der Dienstleistung notwendigen Kundendaten an den Dritten weiterzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet alle mit der Abwicklung betrauten Personen und Firmen, die übermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Sofern der Auftraggeber nicht widerspricht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Seiten des Auftraggebers im Rahmen der Referenzen des Auftragnehmers zu nennen.

  14. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist fristlos zu kündigen. Während des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrages bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Vergütung zurückzustellen.

  15. Mängelrügen haben unmittelbar und unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu erfolgen. Dem Auftragnehmer wird ein angemessener Zeitraum zur Nachbesserung gewährt Erfüllungsort ist der Sitz von Blue Orange.

  16. Ummeldungsbedingungen für offene Schulungsprogramme
    Teilnehmer, die sich für einen Schulungskurs eingetragen haben, können bis sechs Wochen vor Beginn des Trainingskurses ohne Zusatzkosten in einen anderen Kurs wechseln. Danach ist eine Ummeldung unter folgenden Bedingungen möglich:

    • 100 % der Gebühr werden am ersten Tag des Schulungskurses, für den der Teilnehmer ursprünglich angemeldet war, fällig.

    • für eine Ummeldung werden 50 % der Schulungsgebühr fällig, unter dem Vorbehalt dass der neue Schulungskurs, für den sich der Teilnehmer anmeldet, innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Ummeldung stattfindet.

  17. Stornierungsbedingungen für offene Schulungsprogramme
    Im Falle der Stornierung einer Anmeldung werden folgende Gebühren fällig:

    • bis acht Wochen vor Beginn des Schulungskurses: 20 % der Schulungsgebühr

    • zwischen acht und vier Wochen vor Beginn des Schulungskurses: 50 % der Schulungsgebühr

    • weniger als vier Wochen vor Beginn des Schulungskurses: volle Schulungsgebühr

  18. Bedingungen im Falle von Terminänderungen für interne Schulungen / Unterricht / Beratung
    Unser Kunde verpflichtet sich, uns spätestens vier Wochen im Voraus über eine Änderung der vereinbarten Termine in Kenntnis zu setzen. Nach diesem Zeitpunkt werden für jede Terminänderung 50 % der Kursgebühren für den betreffenden geänderten Termin in Rechnung gestellt.

  19. Stornierungsbedingungen für interne Schulungen / Unterricht / Beratung
    Im Falle einer Stornierung des Programms werden folgende Gebühren fällig:

    • bis acht Wochen vor Beginn des Programms: 20 % der Schulungsgebühr zur Deckung der mit der Vorbereitung des Programms sowie der Organisation und Verwaltung verbundenen Kosten.

    • zwischen acht und vier Wochen vor Beginn des Schulungskurses: 50 % der Schulungsgebühren

    • vier Wochen vor Beginn des Kurses: volle Schulungsgebühren

  20. Haftung

    • Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die von den Teilnehmern oder dem Kunden erlitten und von uns, unserem Personal oder einer dritten Person, die wir zur Erfüllung des Vertrages einbezogen haben, verursacht werden.

    • Unbeschadet der Bestimmungen des vorangehenden Abschnitts bezüglich Haftungsausschluss ist unsere Haftung, sofern wir kraft Gerichtsurteil oder aufgrund anderer Umstände – sei es infolge eines Vertrages, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten oder infolge rechtswidriger Handlung – für Schäden haftbar sein sollten, die aus der Erfüllung des betreffenden Vertrages resultieren oder damit verbunden sind, ist diese Haftung auf den Betrag beschränkt, den wir im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung als angemessene Deckungssumme beanspruchen können.

  21. Streitigkeiten

    • Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist deutsches Recht maßgeblich.

    • Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichtes in Düsseldorf, es sei denn, dass wir uns als Kläger oder Antragsteller für die Anrufung des zuständigen Gerichts am Wohnort oder Geschäftssitz des Kunden entscheiden.

  22. SolIte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Auftragnehmers weitgehend erreichen.